Förderungen meiner Beratung
- AVGS-Förderung
Coaching mit einem AVGS-Schein (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)?
Mit einem AVGS-Gutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter können Sie ein für Sie kostenfreies Coaching bei mir in Anspruch nehmen.
Kommt das Coaching für Sie infrage?

Sie sind arbeitssuchend, befinden sich in beruflicher Neuorientierung, möchten ein systemisches Coaching zur psychischen Stabilisierung in Anspruch nehmen, oder planen den Schritt in die Selbstständigkeit?

Dann können Sie bei Ihrerm Ansprechpartnerin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen AVGS-Gutschein beantragen.

Sobald Sie den Gutschein erhalten haben, können Sie ihn bei mir einlösen und direkt mit dem Coaching starten.
- INQA-Förderung
Förderung Ihrer Unternehmensberatung
Wenn Sie sich für ein INQA-Coaching interessieren, können Sie eine INQA-Erstberatung in einer regionalen INQA-Beratungsstelle (IBS) in Anspruch nehmen. In der Beratung klären Sie gemeinsam die Fördervoraussetzungen sowie den konkreten betrieblichen Unterstützungsbedarf. Sind die erforderlichen Bedingungen erfüllt, stellt Ihnen die IBS einen INQA-Coaching-Scheck aus. Den Coaching Check können Sie bei einem qualifizierten und autorisierten INQA-Coach wie mir einlösen!
Im Rahmen eines gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozesses entwickeln wir daraufhin gemeinsam maßgeschneiderte betriebliche Lösungen für Sie. Das INQA-Coaching ist auf einen Zeitraum von maximal 7 Monate begrenzt. Als Unternehmen können Sie die Förderung für das INQA-Coaching nur einmalig nutzen.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf- gerne berate ich Sie hinsichtlich einer INQA-Förderung in der Zusammenarbeit mit mir und unterstütze Sie bei der Beantragung.